Arbeitsrecht

Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg.

(Henry Ford)

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Formulierung von Arbeitsanweisungen
  • Beratung bei Abmahnungen, Versetzung etc.
  • Überstundenvergütung
  • Urlaubsansprüche/ Urlaubsabgeltung
  • Ausschlussklauseln
  • Besonderer Kündigungsschutz, wie z.B. Schwerbehindertengesetz, Mutterschutzgesetz
  • Kündigung, Eigenkündigung, Änderungskündigung: Rechte - Pflichten - Fristen - Kündigungsschutzklage
  • Abfindungs- und Aufhebungsvereinbarungen
  • Sperrfristen, Ruhen des Leistungsanspruchs
  • vor- und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis

Baurecht

Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt.

(Marie Curie)

  • Prüfung des Bauvertrages
  • BGB-Werkvertrag/ Einbeziehung der VOB-B
  • Baubeginn/ Fertigstellungstermin
  • Subunternehmer
  • Abnahme/ Gefahrübergang
  • Vertragspflichten und -rechte
  • Pauschalpreis/ Einheitspreis/ Skonto/ Nachlässe
  • Nachtragsangebote
  • Werklohn, Abschlagszahlung, Schlussrechnung
  • Sachmangel
  • Gewährleistung/ Mängelansprüche
  • Nacherfüllung, Selbstvornahme/ Ersatzvornahme, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt, Kündigung
  • Vertragsstrafe
  • Sicherheiten
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen und Vergütungsansprüchen

Familienrecht

Ein langer Streit beweist, dass beide Seiten Unrecht haben.

(Voltaire)

  • Abänderung von Unterhaltstiteln (Jugendamtsurkunden, gerichtliche Beschlüsse, Vergleiche)

Ehe- und Scheidungsrecht

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Aufhebung der Ehe und Scheidung vor einjähriger Trennung
  • Einverständliche und streitige Ehescheidung
  • Zugewinnausgleich

Sorgerecht

  • Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge
  • gemeinsame und alleinige elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen zum Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht

Vermögensrecht

  • Neuregelung der Verwaltung, Benutzung und Auseinandersetzung bei Miteigentum; Probleme rund um das Familienheim
  • Ausgleichsansprüche unter den Eheleuten, gegenüber Kindern oder Schwiegereltern
  • Rückgewähr von Zuwendungen (Schenkungen; ehebedingte Zuwendungen)
  • Gesamtschuldnerausgleich unter Eheleuten; Bank- und Bausparguthaben; gemeinsame Darlehensverbindlichkeiten; Freistellungsansprüche

Umgangsrecht

  • Umgangsrecht und Umgangspflicht des Vaters und der Mutter
  • Kindeswille
  • Brief- und Telefonkontakte
  • Umgangsrecht der Großeltern oder des/der früheren Lebensgefährten/in
  • Kosten des Umgangsrechts

Unterhaltsrecht

  • Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
  • Trennungsunterhalt des Ehepartners und nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter
  • Unterhalt der Eltern gegenüber den Kindern

Weitere Schwerpunkte im Familienrecht

  • Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
  • Vaterschaftsanfechtung, Abstammung und Adoption
  • Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Gesellschaftsrecht

Geld allein macht nicht glücklich – es braucht auch Aktien und Immobilien.

(Baron Rothschild zugeschrieben)

Personengesellschaften

  • Gründung von GbR, Offener Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft
  • Individuelle Gesellschaftsverträge
  • Vertragsschluss mit anderen Gesellschaften
  • Haftungsbeschränkung

Kapitalgesellschaften

  • Gründung und Eintragung von UG, GmbH und AG
  • Beginn vor Eintragung ins Register
  • Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Anstellungsverträge, auch mit nahestehenden Personen
  • Familienkapitalgesellschaften
  • Haftungsfragen
  • Erwerb von GmbH und AG - Mänteln

Mietrecht

Miet- und Pachtrecht

  • Recht der Wohnraum- und Geschäftsraummiete
  • Vertragsgestaltung
  • Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen
  • Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mängelbeseitigung
  • Durchsetzung und Abwehr der Kündigung von Mietverhältnissen

Beratung bei Haus- und Wohnungskauf


Strafrecht

Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtig zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

(Abraham Lincoln)

Die Gefahr, dass vom einmal Gesagten später schwer wegzukommen ist, ist groß. Es ist regelmäßig ratsam, Ihr Anliegen in die Hände eines Strafverteidigers zu geben. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um dann mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen abzustimmen.

Schweigen ist Gold!

Diese ungeschriebene Regel sollte jeder beherzigen, der mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit und/ oder Straftat konfrontiert wird.

Allzu oft besteht das mehr als menschliche Bedürfnis, sich spontan zur Sache einzulassen. Sei es, dass man sich den Druck von der menschlichen Seele nehmen will, sei es, dass der Drang zur Richtigstellung besteht oder sei es, dass geglaubt wird, dass Schweigen schädlich ist oder einem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Ich bin in nachstehenden Bereichen für Sie als Strafverteidiger tätig:

  • Jugendstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Nebenklagevertretung
  • Berufungen

Verkehrsrecht

Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung.

(Kaiser Wilhelm II)

Die vorübergehende Erscheinung ist eine Tatsache! Wir befassen uns anlässlich eines Verkehrsunfalls mit der Prüfung und Durchsetzung nachstehender nicht abschließend aufgeführter Schadenersatzpositionen:

  • Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden
  • Schmerzensgeldrente
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Erwerbs- und Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Sterbekosten
  • Hinterbliebenenrente
  • Ausgleich bei Nachteilen im Schadenfreiheitsrabatt
  • Auslagenpauschale
  • Reparaturkosten/ Wiederbeschaffungswert
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderungsausgleich
  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • Entsorgungskosten
  • Nutzungsausfall/ Mietwagenkosten
  • Ersatz von beschädigter Kleidung/ Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung

Was sollten Sie in einer konkreten Unfallsituation tun?

  • Auch wenn es in der konkreten Situation schwierig ist, sollte Ruhe bewahrt werden.
  • Sie sollten unbedingt am Unfallort verbleiben, damit sie keine rechtlichen Nachteile erleiden. Sichern Sie die Unfallstelle ab und begeben Sie sich aus der Gefahrenzone.
  • Ist Erste Hilfe erforderlich, dann ist diese zu leisten. Tipp! Eine Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses ist empfehlenswert. Die meisten Unfälle mit 60 % passieren im Haushalt. Hier geht es in der Regel um Hilfeleistung für nahestehende Personen. Daran sollten Sie immer denken.
  • Wenn Rettungskräfte erforderlich sind, dann sind diese zu alarmieren. In diesen Gesprächen werden Sie gezielt geführt, daher über Unfallort, Beschreibung der verwickelten Fahrzeuge und Angaben über die Zahl der Verletzten und mögliche Verletzungsarten befragt.

Was können Sie noch tun?

  • Notieren Sie Namen und/ oder Kennzeichen von allen Beteiligten. Dies betrifft insbesondere in Betracht kommende Zeugen.
  • Fertigen Sie Fotos vom Unfallort. Hier ist besonders wichtig, die beteiligten Fahrzeuge in den Fahrzeugpositionen aufzunehmen, bevor die Fahrzeuge vom Unfallort fortbewegt werden.
  • Auch wenn es den Anschein haben sollte, dass Sie der Verursacher des Unfalles sind, sollte kein Schuldanerkenntnis unterzeichnet werden.

Worauf sollten Sie in der anschließenden Regulierung in der Regel achten?

  • Eine Vielzahl von Haftpflichtversichern unterhalten sogenannte Schadenschnelldienste. Regelmäßig steht hierbei nicht Ihr Wohl im Vordergrund, Ihnen eine angemessene Regulierung zukommen zu lassen. Hier steht vielmehr das betriebswirtschaftliche Interesse der Haftpflichtversicherer im Vordergrund, die eine möglichst günstige Regulierung unter Weglassung Ihnen zustehender Schadenpositionen verfolgen. Auch und insbesondere werden Sachverständige von den Haftpflichtversicherern eingeschaltet, die im Interesse der Haftpflichtversicherer tätig werden. Hierauf müssen Sie sich nicht einlassen.
  • Klären Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens die Regulierung des Unfallschadens ab. Er wird Ihnen die möglichen und durchsetzbaren Schadenpositionen aufzeigen.

Vertragsrecht

Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande.

(Johann Wolfgang von Goethe)

  • Wer schreibt, der bleibt!
  • Erst lesen, verstehen, dann unterschreiben!
  • Vereinbarungen sollten geschlossen werden, solange man sich verträgt!

Diese Regeln sollte jeder beherzigen, der einen Vertrag schließen möchte.

Vor allen Dingen, wenn es um wichtige Vereinbarungen geht, sollten Verträge schon allein aus Beweiszwecken schriftlich abgeschlossen werden, auch wenn die Schriftform nicht immer erforderlich ist.

Zudem sollte ein Vertrag nie voreilig oder gar ohne diesen vorher zu lesen unterschrieben werden. Gerade wenn es um elementrare Dinge geht, sollte darüber hinaus durch eine rechtliche Beratung abgesichert werden, dass die Dinge so geregelt sind, wie man es möchte, um von vornherein ein böses Erwachen zu vermeiden.

Vereinbarungen sollte man immer zu einem Zeitpunkt schließen, zu dem man sich mit dem Vertragspartner (noch) versteht. Denn im Streitfall wird sich die andere Partei nicht auf die gewünschte Regelung einlassen. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für bestimmte Probleme.

  • Gestaltung, Prüfung, Überarbeitung von Verträgen, einschließlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Form
  • Anwendbares Recht
  • Vertragspartner
  • Stellvertretung, Vollmacht
  • Vertragspflichten und -rechte
  • Garantie, Gewährleistung
  • Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Aufwendungsersatz
  • Haftung, Haftungsausschluss
  • Kündigung/ Rücktritt/ Widerruf
  • Vertragsstrafe
  • Sicherheiten (Kaution, Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Abtretung, Verpfändung etc.)
  • Ausschlussklauseln
  • Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Fernabsatzverträge, Widerrufsbelehrung